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Corona und Autofahren: Das rät der ADAC Württemberg nach den Lockdown-Regeln (05.11.2020)

Der ADAC Württemberg empfiehlt, nach den neuen Lockdown-Regeln gegen Corona auch gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu beschränken.

Corona und Autofahren: Das rät der ADAC Württemberg nach den Lockdown-RegelnNach Inkrafttreten der neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rät der ADAC Württemberg auch beim Autofahren zu besonderer Vorsicht. Der Beschluss von Bund und Ländern erlaubt Treffen in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes (maximal zehn Personen).

„Wir empfehlen, auch gemeinsame Autofahrten mit Personen
außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf ein Minimum zubeschränken“, rät Frank Epple, Clubsyndikus des ADAC Württemberg. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollten Menschen innerhalb Deutschlands derzeit generell verzichten. Das gilt
gleichermaßen für überregionale tagestouristische Ausflüge und Reisen ins Ausland.


Masken dürfen Gesicht nicht verdecken

Bei unbedingt notwendigen Autofahrten mit Personen aus fremden Haushalten rät der ADAC Württemberg zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Fahrzeug. Dabei muss der Fahrer darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. „Bei
handelsüblichen, richtig angelegten Masken sollte es kein Problem geben, weil
das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist. Ordnungswidrig ist es erst dann, wenn das Gesicht so verhüllt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist“, sagt ADAC Jurist Epple. Dies könne beispielsweise bei der Nutzung weiterer Accessoires wie dem Tragen einer Sonnenbrille oder einer Mütze der Fall sein.
Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des
Mund-Nase-Schutzes beim Tragen die Gläser beschlagen können. Die Masken dürfen die Sicht beim Autofahren nicht beeinträchtigen.


Auf Abstand und Hygiene achten

An der Tankstelle empfiehlt der Club, auch als Nicht-Dieselfahrer die bereitgestellten Diesel-Handschuhe zu verwenden oder eigene Handschuhe mitzuführen und beim Bezahlen im Kassenbereich auf den Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten. Zudem gilt an Tankstellen ebenfalls die Maskenpflicht.
Fahrten zur Werkstatt, in die Waschanlage oder zum TÜV sind nach wie vor möglich. Derzeit sehen die neuen Corona-Einschränkungen keine Schließungen vor. Wichtig auch hier: Vor Ort die Abstandsregeln und Hygienevorschriften einhalten und idealerweise eine Maske tragen.

Wer beim Carsharing auf Nummer sicher gehen will, kann den Innenraum desinfizieren. Dazu genügen nach Auskunft des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) normale Flüssigseifen oder Geschirrspülmittel. Hier dürfen jedoch keine aggressiven Mittel verwendet werden. Nach eigenen Angaben haben die Carsharing-Anbieter ihre Reinigungsintervalle verkürzt.

Der ADAC leistet trotz gewisser Einschränkungen durch Covid-19 auch während des neuerlichen Lockdowns Pannenhilfe für havarierte Mitglieder. Alle Fahrer des ADAC sind informiert und angehalten, sich an die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften zu halten.

Quelle: ADAC

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Quelle: Lausitz Energie Bergbau AG

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